Der Trainingsraum

      • Leitideen des Trainingraumkonzeptes

      • 1. Alle Schüler:innen haben das Recht zu lernen.

        Deswegen muss im Unterrichtsraum eine entsprechende Athmospähare herrschen. Dazu gehören klare Regeln. Wer diese Lernathmosphäre stört, muss den Raum verlassen.

         

        2. Alle Lehrkräfte haben das Recht zu unterrichten.

        Jede einzelne Minute, die eine Lehrkraft mit Ermahnungen verbringen muss, fehlt für den Unterricht und individuelle Hilfestellung.

         

        3. Jeder achtet die Rechte der anderen.

        Nur wenn alle sich so verhalten, dass im Klassenraum eine lernförderliche Athmosphäre herrscht, kann Schule gelingen.

         

        Schüler:innen werden außerhalb der Klasse beaufsichtigt

        Wer gegen diese Regeln verstößt, muss die Klasse verlassen. In einem besonderen Raum - dem Trainingsraum - werden diese Schüler:innen beaufsichtigt. So kann in der Klasse in Ruhe gearbeitet werden, ohne dass Schüler:innen unbeaufsichtigt auf Fluren und in Treppenhäusern herumlaufen.

         

        Schüler:innen setzen sich mit ihrem Fehlverhalten auseinander

        Der Trainingsraum wird von Lehrkräften betreut. Dies machen dafür je eine unbezahlte Zusatzstunde. Sie helfen den Schüler:innen dabei sich mit den Ursachen für das Fehlverhalten auseinanderzusetzen und einen Rückkehrplan zu erarbeiten, mit dem sich solche Störungen in Zukunft vermeiden lassen.

      • Der Ablauf

      • Ermahnung, gelbe Karte, Trainingsraum

        Beim ersten Regelverstoß bekommen die Schüler:innen eine Ermahnung. Das Fehlverhaten wird von der Lerhkraft benannt. Die Ermahnung wird an der Tafel visualisiert.

        Bei einer erneuten Unterrichtsstörung gibt es die gelbe Karte. Auch hier wird das fehlverhalten klar angesprochen. Schüler:innen werden gefragt, ob sie eine weitere Störung vermeiden wollen. es folgt der klare Hinweis, dass die nächste Stunde in den Trainingsraum führt. 

        Stören Schüler:innen erneut, werden bekommen sie von der Lehrkraft eine Laufzettel, auf dem alle Störungen vermerkt werden. Sie müssen die Klasse verlassen und sich sofort in den Traingsraum begeben.

        Im Trainingsraum

        Im Trainingraum zeige die Schüler:innen ihren Laufzettel. Die Anzahl der Trainingsraumbesuche wird erfasst. Die Lehrkraft gibt Hinweise zur Erstellung des Rückkehrplans. Jede der drei Störungen muss gesondert beschreiben werden. Der Rückkehrplan muss eine realistsiche Strategie enthalten, wie sich Schüler:innen in vergleichbaren Situationen in Zukunft richtig verhalten. Wenn dies erfüllt ist, zeichnet die Lehrkraft den Plan ab und schickt die Schüler:innen wieder zurück zu der Lehrkraft, die den Laufzettel ausgestellt hat.

        Rückkehr in den Unterricht

        Nachdem die entsendende Lehrkraft den Plan geprüft und akzeptiert hat, bringen Schüler:innen den abgezeichneten Plan zurück in den Traingsraum. Dort notieren Sie den Vorsatz auf einem kleinen Zettel, den sie auf ihrem Platz mit Tesafilm festkleben. Nur dann  ist eine Rückkehr in den Unterricht möglich. In der Zwischenzeit dürfen die Schüler:innen auch nicht am Unterricht anderer Lehrkräfte teilnehmen.

      • Schwierigkeiten und Konsequenzen

      • Es geht nach Hause... - Nichteinhaltung der Trainingsraumregeln

        In folgenden Fällen werden Schüler:innen vorzeitigt nach Hause geschickt:

        Es wird auch im Traingsraum gestört.

        Schüler:innen arbeiten nicht ernsthaft an einem Rückkehrplan (z.B.: um an einem bestimmten Unterricht nicht teilnehmen zu müssen)

        Schüler:innen werden zweimal an einem Tag in den Trainingsraum geschickt. Das bedeutet, dass sie das Versprechen vom ersten Rückkehrplan nicht eingehalten haben.

        Strafen für "Stammgäste"

        3. Trainingsraumbesuch: Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt.

        5. Trainingsraumbesuch: Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Es erfolgt ein zweitägiger Unterrichtsausschluss. Die Erziehungsberechtigten werden zu einen Traingsraumkonferenz geladen. Hier wird eine pädagogische Strafe ausgesprochen, die mit dem konkreten Fehlverhalten zusammenhängt.

        7. Trainingsraumbesuch: Es erfolgt eine Ordnungsmaßnahme nach §53,3 SchulG in Form eines 10-tägigen Unterrichtsausschlusses.